
DEKRA Expertentipp: Sichere Beförderung gefährlicher Güter
Werkstätten sind keine Transportunternehmen. Daher gehört es auch nicht zu ihren Kernaufgaben, Güter – gleich, welcher Art – zu versenden. Aus diesem Grund sind der Umgang mit Gefahrgütern und deren sicherer und fachgerechter Transport in vielen Kfz-Betrieben ein etwas stiefmütterlich behandeltes Thema.
Bei genauerer Betrachtung wird aber klar, dass auch Kfz-Betriebe in die Beförderung von Gefahrgut involviert sind. Damit müssen sie bestimmte Vorschriften und Gesetze einhalten, um eine Gefährdung von Menschen oder Umwelt zu vermeiden.
Typische Gefahrgüter sind dabei Airbag- oder Gurtstraffereinheiten, Lackstifte oder Spraydosen. Häufig werden aber auch Schweißgase, Klimagase oder andere Werkstattgüter von Betriebsangehörigen transportiert, ohne dass Maßnahmen betroffen werden.
Mit der steigenden Anzahl von Elektro- oder Hybridfahrzeugen und deren zunehmender Relevanz in Kfz-Betrieben gewinnt das Thema Lithiumbatterien immer mehr an Bedeutung. Aufgrund der hohen Energie sowie der Brandgefahr bei Kurzschlüssen ist für den Versand von Lithiumbatterien einiges an Wissen erforderlich. Hier fordern auch die Hersteller entsprechende Kenntnisse der Mitarbeiter ein, um Batterien z. B. zurücksenden zu dürfen.
Einen weiteren Punkt stellt der Abfallbereich dar. Von alten Starterbatterien über ölhaltige Betriebsmittel bis zum Altöl wird allerlei Gefahrgut verschickt, ohne dass den Beteiligten die Pflichten und Verantwortlichkeiten bewusst sind.
Fazit: Kfz-Betriebe und Autohäuser stehen in der Pflicht, sich über die Pflichten im Umgang mit Gefahrgut auf dem Laufenden zu halten. Dafür ist DEKRA der kompetente Ansprechpartner.