
5. April 2019
DEKRA Expertentipp: Neues Vermessungsverfahren für die Scheinwerfereinstellprüfflächen
Seit dem 01.01.2017 besteht für Kfz-Werkstätten, die in ihrem Hause Hauptuntersuchungen anbieten, eine Nachweispflicht zur Konformität des Scheinwerfereinstellprüfsystems einschließlich der dabei zu verwendenden Aufstellflächen für Gerät und Kraftfahrzeug, sprich SEP-Prüfflächen (VkBl Heft 14, Nr. 115, 2016). Die derzeit geltende Vorschrift (VkBl Heft 23, Nr. 174, 2018) besagt unter anderem, dass das zu prüfende Fahrzeug in der gleichen Neigung zum Scheinwerfereinstellprüfgerät stehen muss, dabei ist eine maximale Flächenneigung von +/- 1,5 Prozent tolerierbar.
Auf nicht anforderungskonformen Flächen darf zukünftig im Rahmen der HU keine Scheinwerferkontrolle mehr vorgenommen werden.
Bislang waren die Nachrüstkosten für den Werkstattbetreiber relativ hoch, was einige Betriebe dazu veranlasst hat, die HU im Hause nicht mehr anzubieten.
DEKRA hat deshalb ein neues Messverfahren entwickelt, mit dessen Hilfe sich Scheinwerferarbeitsplätze sehr kostengünstig ausmessen und anforderungskonform nivellieren lassen. Mit dem lasergestützten System kann sowohl die Fahrzeugaufstellfläche als auch der Verfahrweg des Scheinwerfereinstellgeräts sehr genau vermessen werden. Dazu fährt das Messwerkzeug die Aufstellfläche ab und speichert sie als hochauflösendes Bodenrelief in einem Computer. Als Bezugsebene dient ein horizontal ausgerichteter Laserstrahl. Mit Hilfe der so ermittelten Daten können darauf spezialisierte Fertigungsbetriebe mittels CNC-Technik eine Negativ-Form aus Kunststoff-Ausgleichsplatten fräsen, die dann auf den Boden aufgebracht werden und als exakt ebene Aufstellfläche dienen. Kostensenkend wirkt sich dabei aus, dass lediglich die Fahrstreifen mit der Reifenaufstandsfläche nachzuarbeiten sind und nicht der komplette Werkstattboden.
Das neue Messverfahren ist vielseitig und kommt ohne Eingriff in die bauliche Infrastruktur aus. Es eignet sich für alle Arten von Einstellplätzen, auch für außenliegende sowie Gruben- oder Hebebühnenarbeitsplätze. Mit dem neuen Messverfahren verfolgt DEKRA zwei Intentionen: Zum einen dient es der Bestandsaufnahme, nämlich ob ein Nachbessern des Arbeitsplatzes überhaupt erforderlich ist, zum anderen auch der Endabnahme, also der dokumentierten Bestätigung, die der Betreiber braucht, um den Nachweis der HU-Anforderungskonformität gegenüber den Überwachungsorganisationen führen zu können. Das Prüfverfahren wird bundesweit in den mehr als 70 Prüfmobilen von DEKRA Einzug finden und schon bald flächendeckend zur Verfügung stehen.