
DEKRA Expertentipp: Lithium-Batterien in der Kfz-Werkstatt
Kfz-Werkstätten, hier vor allem die Markenbetriebe, sehen sich seit geraumer Zeit vermehrt mit dem Umgang mit Lithium-Batterien konfrontiert. Diese Batterietechnologie findet sich vor allem in aktuellen Elektro- und Hybridfahrzeugen. Für die Arbeiten am Fahrzeug ist im Betrieb aus Sicherheitsgründen eine in Hochvolt-Technik unterwiesene Fachkraft erforderlich. Zudem sind beim Transport und Versand von Lithium-Batterien von der Kfz-Werkstatt wichtige Regeln zu beachten. Das fällt dann unter das Gefahrgutrecht.
Das Gefahrgutbeförderungsgesetz in Verbindung mit der GGVSEB und ADR gibt die Regeln zur Beförderung vor, die ein Kfz-Unternehmer zu beachten hat. Dieser trägt hier auch die Verantwortung, dass die Beförderung von Gefahrgütern vorschriftsmäßig erfolgt.
Es ist sehr zu empfehlen, eine verantwortliche Person zu bestellen. Der Unternehmer überträgt dabei die ihm obliegenden Pflichten an jemand anderen, der dann dafür Sorge trägt, dass es zu keinen Verstößen kommt. Es reicht jedoch nicht, einfach eine andere Person zu benennen, diese muss vor der Übertragung der Pflichten entsprechend geschult sein. Zudem ist sein Wissensstand regelmäßig zu kontrollieren. Im Gefahrgutbereich ist es üblich, die Schulung nach dem Kapitel 1.3 ADR spätestens alle zwei Jahre zu wiederholen.
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, unter Umständen trifft dies auch für Kfz-Betriebe und Autohäuser zu. Nur Firmen, die keine Transporte von Lithium-Batterien durchführen oder nur als Empfänger an der Beförderung beteiligt sind, werden davon ausgenommen. Befreiungen vom Gefahrgutbeauftragten sind dabei zu prüfen.
Vor allem bei der Bewertung von zur Beförderung vorgesehenen Lithium-Batterien ist einiges zu beachten. Eine genaue Überprüfung des Batteriezustands ist dringend erforderlich, unter Umständen müssen dazu besonders qualifizierte Spezialisten hinzugezogen werden. Je nachdem, ob sich die Batterie in einem unkritischen oder kritischen Zustand befindet, sind die Vorgaben der Gefahrgutvorschriften was das Verpacken und Kennzeichnen der Batterie angeht, sehr unterschiedlich und exakt einzuhalten. Erhitzt sich beispielsweise eine Batterie bereits ohne Last oder stößt Gase aus, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Transport zu treffen.
Für eine Analyse der Gefahrgutsituation im Autohaus können sich Kfz-Unternehmer und Werkstattbetreiber an die DEKRA Automobil GmbH wenden.