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Startseite » News » DEKRA Expertentipp: Flachdächer

DEKRA-Mitarbeiter vor Häuserprofil

1. August 2016

DEKRA Expertentipp: Flachdächer

Bei Flachdächern sind bei Sanierungen und Neubauten häufig ähnliche Mängel zu beanstanden. Um das zu vermeiden, ist ein durchgängiger und sorgfältig umgesetzter Prozess von der Ausschreibung, Planung, Ausführung bis zur Abnahme notwendig.

Ein eigentlich selbstverständlicher aber entscheidender Punkt ist, dass die Regeldachneigung (> 2 %) eingehalten wird. Ist dies nicht der Fall, wird die komplette Konstruktion physikalisch und chemisch durch dauerhaft stehendes Wasser belastet.

Andere häufig auftretende Mängel sind Materialunverträglichkeiten zum Beispiel an Kontaktstellen der Dämmung und der Dachabdichtung, die zu Schäden führen. Zu gering oder gar nicht geplante Randabstände von Einbauteilen wie Dachentwässerungen führen immer wieder zu Undichtigkeiten und Schäden. Fehlende Sekuranten, die nachträglich nur mit hohem Aufwand installiert werden können bilden eine weitere Quelle möglicher Schadstellen am Flachdach.

Die Konsequenzen: Schäden an Flachdächern werden häufig erst spät bemerkt und können zu großen Problemen führen.

Deshalb ist die jährliche Inspektion eines Flachdaches so wichtig, vor allem an den Dachabläufen. Und: Der Eigentümer oder Betreiber müssen die vorgegebene Lebensdauer der Konstruktion beachten und beizeiten eine Sanierung beauftragen.

Eine Flachdachsanierung ist grundsätzlich aufwändig aber planbar. Aber zu spät erkannte Mängel am Flachdach schädigen die Bausubstanz schleichend und sind in der Regel nicht kalkulierbar. Das ist für den Betreiber oder Eigentümer ein erheblicher Unsicherheitsfaktor und ein Risiko.

Um Mängel und Schäden zu verhindern, ist das A und O eine fach- und bedarfsgerechte Planung und Ausschreibung. Zudem stellen Flachdächer besonders hohe Anforderungen an die Ausführungsqualität. Das lässt sich am besten durch eine baubegleitende Prüfung durch unabhängige Sachverständige gewährleisten.

 Welche Vorschrift gilt?

Es gelten die DIN 18195 Teil 5 der Flachdachrichtlinie und der weiteren Regelwerke, wie der neuen, überarbeiteten DIN 18531, die in der Folge die DIN 18195-5 ersetzen wird. Bisher waren in der DIN 18531 nur die nichtgenutzten Dachflächen geregelt, jetzt gilt diese Norm auch für die genutzten Dachflächen, Loggien und Laubengänge.

Andreas Kraus

Andreas Kraus
Sachverständiger und Produktmanager „Bau und Immobilien“
DEKRA Automobil GmbH

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Bau, Expertentipp, Flachdach, Flachdächer, Immobilien, Serviceportal

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