• News
  • Kontakt
  • Veranstaltungen
  • Service
    • Filme
    • Downloads / Infomaterial
    • Downloads / Studien
    • DEKRA Daten & Fakten
Ihr DEKRA Standort: Standort auswählen

DEKRA Standortsuche

Meine Einstellungen

Abbrechen
logo
  • News
  • Kontakt
  • Veranstaltungen
  • Service
    • Filme
    • Downloads / Infomaterial
    • Downloads / Studien
    • DEKRA Daten & Fakten
    • Suchen in:
Ihr Lesefortschritt für diese Seite

Startseite » News » DEKRA Expertentipp: Flachdächer

DEKRA-Mitarbeiter vor Häuserprofil

DEKRA Expertentipp: Flachdächer

Bei Flachdächern sind bei Sanierungen und Neubauten häufig ähnliche Mängel zu beanstanden. Um das zu vermeiden, ist ein durchgängiger und sorgfältig umgesetzter Prozess von der Ausschreibung, Planung, Ausführung bis zur Abnahme notwendig.

Ein eigentlich selbstverständlicher aber entscheidender Punkt ist, dass die Regeldachneigung (> 2 %) eingehalten wird. Ist dies nicht der Fall, wird die komplette Konstruktion physikalisch und chemisch durch dauerhaft stehendes Wasser belastet.

Andere häufig auftretende Mängel sind Materialunverträglichkeiten zum Beispiel an Kontaktstellen der Dämmung und der Dachabdichtung, die zu Schäden führen. Zu gering oder gar nicht geplante Randabstände von Einbauteilen wie Dachentwässerungen führen immer wieder zu Undichtigkeiten und Schäden. Fehlende Sekuranten, die nachträglich nur mit hohem Aufwand installiert werden können bilden eine weitere Quelle möglicher Schadstellen am Flachdach.

Die Konsequenzen: Schäden an Flachdächern werden häufig erst spät bemerkt und können zu großen Problemen führen.

Deshalb ist die jährliche Inspektion eines Flachdaches so wichtig, vor allem an den Dachabläufen. Und: Der Eigentümer oder Betreiber müssen die vorgegebene Lebensdauer der Konstruktion beachten und beizeiten eine Sanierung beauftragen.

Eine Flachdachsanierung ist grundsätzlich aufwändig aber planbar. Aber zu spät erkannte Mängel am Flachdach schädigen die Bausubstanz schleichend und sind in der Regel nicht kalkulierbar. Das ist für den Betreiber oder Eigentümer ein erheblicher Unsicherheitsfaktor und ein Risiko.

Um Mängel und Schäden zu verhindern, ist das A und O eine fach- und bedarfsgerechte Planung und Ausschreibung. Zudem stellen Flachdächer besonders hohe Anforderungen an die Ausführungsqualität. Das lässt sich am besten durch eine baubegleitende Prüfung durch unabhängige Sachverständige gewährleisten.

 Welche Vorschrift gilt?

Es gelten die DIN 18195 Teil 5 der Flachdachrichtlinie und der weiteren Regelwerke, wie der neuen, überarbeiteten DIN 18531, die in der Folge die DIN 18195-5 ersetzen wird. Bisher waren in der DIN 18531 nur die nichtgenutzten Dachflächen geregelt, jetzt gilt diese Norm auch für die genutzten Dachflächen, Loggien und Laubengänge.

Andreas Kraus

Andreas Kraus
Leiter Bau und Immobilien
DEKRA Automobil GmbH

Fragen oder Feedback zum Artikel: Kontakt zu DEKRA
Print Friendly, PDF & EmailPDF / Drucken

Teilen Sie diese News mit Kollegen, Bekannten und Freunden:

Vorheriger Beitrag

DEKRA Bildschirmschoner (iSaver)

Nächster Beitrag

DEKRA Expertentipp: Neutralität und Transparenz
Kategorie:

Allgemein

Tags:
Bau, Expertentipp, Flachdach, Flachdächer, Immobilien, Serviceportal

Tag CloudHäufige verwendete Stichworte

Abläufe Arbeitsplatz Arbeitsschutz Autohandel Betriebssicherheitsverordnung Datenschutz Dekra Dekra Siegel für Gebrauchtfahrzeuge DEKRA Umfrage Dellentechniker Digitalisierung Drehmomentschlüssel Expertentipp Fahrerassistenzsysteme Fahrzeug Fahrzeugbewertung Fahrzeughandel Fahrzeugkauf Fahrzeugmanagement Fair Return Gebrauchtfahrzeuge Gebrauchtwagen Gutachten Hauptuntersuchung Händler Inspektion Kalibrierung Kfz-Werkstätten Kunde Lichtsysteme Lichttechnik Prozesse Prüfausstattung Prüfmittelüberwachung Prüfungen Reifen Reparatur Sachverständige Schadengutachten Scheinwerfer Serviceportal Siegel Verkauf Vertrauen Werkstatt

Beliebte BeiträgeUser haben auch gelesen.

  • KRAFTHAND & DEKRA präsentieren: Werkstattposter zum Thema Fahrerassistenzsysteme im Überblick
  • DEKRA Experten Tipp: Business Champ
  • Cybersecurity wird im Automotive Bereich immer wichtiger
  • Eine Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht jedes Arbeitgebers
  • Künstliche Intelligenz vs. Mensch: Kann KI den (Schaden-)Gutachter für die Fahrzeugbewertung ersetzen?

Beitragssuche

Durchsuchen Sie das DEKRA Infoportal
Suchen in:
  • Home
  • News
  • Online-Anfrage
  • Veranstaltungen
  • Filme
  • Downloads
  • Infomaterial
  • dekra.de
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum

Newsletter Anmeldung Informativ, aktuell und kostenlos

  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum
  • dekra.de
NACH OBEN NACH OBEN

Datenschutzerklärung — Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Infoportal Newsletter

Wir freuen uns, dass Sie sich für den Infoportal Newsletter anmelden. Ihre Daten werden zum Zwecke des Newsletter Versands verarbeitet. Datenschutzrechtlich „Verantwortlicher“ ist die DEKRA Automobil GmbH mit dem Sitz in Stuttgart, Handwerkstr. 15. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Für Sie besteht ein Recht beim Verantwortlichen auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 Abs.1 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, dem „Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg“. Die Kontaktdaten des DEKRA Datenschutzbeauftragten sind: konzerndatenschutz@dekra.com.
Bitte beachten Sie auch die allgemeine Datenschutzerklärung.