• News
  • Kontakt
  • Veranstaltungen
  • Service
    • Filme
    • Downloads / Infomaterial
    • Downloads / Studien
    • DEKRA Daten & Fakten
Ihr DEKRA Standort: Standort auswählen

DEKRA Standortsuche

Meine Einstellungen

Abbrechen
logo
  • News
  • Kontakt
  • Veranstaltungen
  • Service
    • Filme
    • Downloads / Infomaterial
    • Downloads / Studien
    • DEKRA Daten & Fakten
    • Suchen in:
Ihr Lesefortschritt für diese Seite

Startseite » News » DEKRA Expertentipp: Fahrerassistenzsysteme

Autofahrer am Steuer mit Headset fährt freihändig

DEKRA Expertentipp: Fahrerassistenzsysteme

Fahrerassistenzsysteme nehmen einen immer wichtigeren Platz in der aktuellen Fahrzeugentwicklung ein. Wichtig dabei ist, dass sie auch über das gesamte Autoleben einwandfrei funktionieren bzw. ihre Funktion überprüft werden kann. Hier ist die Kompetenz von DEKRA gefragt.

Die Komplexität der Fahrerassistenzsysteme nimmt mit ihrer stetig wachsenden Funktionalität immer stärker zu und damit auch die Möglichkeit von Störungen. Sollte bei einem sicherheitsrelevanten System eine nicht erkannte Fehlfunktion auftreten, können im schlimmsten Fall Menschen zu Schaden kommen. Um dieses zu verhindern, müssen die Hersteller dieser Systeme die funktionale Sicherheit nach verschiedenen Sicherheitsnormen wie der ISO26262 nachweisen.

Diese nutzen verschiedenste Möglichkeiten wie beispielsweise die Redundanz- und Eigendiagnose: Damit soll sichergestellt werden, dass Fehlerfälle möglichst zuverlässig erkannt werden, die Systeme in einen sicheren Zustand versetzt werden und der Fahrer frühzeitig über eine Fehlfunktion hingewiesen wird.

Dennoch haben die Systeme Grenzen in ihrer Eigenprüfung. Ein beispielsweise nach einer Unfallreparatur oder einem Parkrempler nur um wenige Grad verstellter Radarsensor lässt sich nur schwer von dem System erkennen.

Dieser ist bei einem Geschwindigkeitsregel- bzw. Notbremsassistenten für die korrekte Abstandserkennung des Vordermanns zuständig. Ein gekippter Sensor kann zur Messung eines falschen Abstandes des Vordermanns und damit zur zeitversetzten oder sogar falschen Reaktion des Systems führen. Zwar können zur Prüfung eines solchen Fehlers weitere Sensoren wie beispielsweise ein Kamerasystem verwendet werden, jedoch zeigt die Praxis, dass auch diese ihre Grenzen und Toleranzen haben.

So kommt es vor, dass die Fachleute von DEKRA durch die regelmäßige Prüfung der Fahrzeuge und Systeme Einzelfälle aufdecken, in denen das System einen Fehler gar nicht oder nur unzureichend erkannt hat. Die Erfahrungen hieraus fließen dann zurück in die Entwicklung der verschiedensten werkstatt- und servicerelevanten Prüfmittel, aber vor allem auch in die Entwicklung der Assistenzsysteme bei den Herstellern selbst, so dass am Ende unter anderem die Hinweise von DEKRA zu einer besseren funktionalen Sicherheit der Systeme führen.

Mit zunehmender Komplexität der Systeme werden auch Service und Instandsetzung schwieriger – und damit für den Kunden teurer. Die Mitarbeiter benötigen immer mehr Schulungen oder Fortbildungen und stehen in diesen Zeiten in der Werkstatt nicht zur Verfügung. Insbesondere für Freie Werkstätten resultieren hieraus Herausforderungen, da jeder Hersteller eigene Konzepte verfolgt. Durch die Vernetzung der Systeme untereinander kann ein kleiner Defekt Auswirkung auf viele Systeme haben. Die Fehlersuche wird so sehr aufwändig. Zur Reparatur reicht es oftmals nicht, eine einfache Komponente zu tauschen. Komplette Steuergeräte müssen getauscht und neu eingebunden werden. Diese Problematik betrifft aber nicht nur die modernen Fahrerassistenzsysteme sondern die kompletten Fahrzeuge inklusive der Karosserie.

Mehr zu den Fahrerassistenzsystem und den Herausforderungen, die sich dadurch für Werkstätten und Sachverständigenorganisationen ergeben, erfahren Sie im DEKRA Spezial Fahrerassistenzsysteme

Fragen oder Feedback zum Artikel: Kontakt zu DEKRA
Print Friendly, PDF & EmailPDF / Drucken

Teilen Sie diese News mit Kollegen, Bekannten und Freunden:

Vorheriger Beitrag

DEKRA Expertentipp: Neutrale Bewertung mit Qualitätsgarantie

Nächster Beitrag

DEKRA Expertentipp: Schadengutachten
Kategorie:

Allgemein

Tags:
Auto, Expertentipp, Fahrerassistenzsysteme, Fahrzeugdiagnose, ISO26262, Sensoren, Service, Sicherheitssysteme, Vernetzung

Tag CloudHäufige verwendete Stichworte

Abläufe Arbeitsplatz Arbeitsschutz Autohandel Betriebssicherheitsverordnung Datenschutz Dekra Dekra Siegel für Gebrauchtfahrzeuge DEKRA Umfrage Dellentechniker Digitalisierung Drehmomentschlüssel Expertentipp Fahrerassistenzsysteme Fahrzeug Fahrzeugbewertung Fahrzeughandel Fahrzeugkauf Fahrzeugmanagement Fair Return Gebrauchtfahrzeuge Gebrauchtwagen Gutachten Hauptuntersuchung Händler Inspektion Kalibrierung Kfz-Werkstätten Kunde Lichtsysteme Lichttechnik Prozesse Prüfausstattung Prüfmittelüberwachung Prüfungen Reifen Reparatur Sachverständige Schadengutachten Scheinwerfer Serviceportal Siegel Verkauf Vertrauen Werkstatt

Beliebte BeiträgeUser haben auch gelesen.

  • KRAFTHAND & DEKRA präsentieren: Werkstattposter zum Thema Fahrerassistenzsysteme im Überblick
  • DEKRA Experten Tipp: Business Champ
  • Cybersecurity wird im Automotive Bereich immer wichtiger
  • Eine Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht jedes Arbeitgebers
  • Künstliche Intelligenz vs. Mensch: Kann KI den (Schaden-)Gutachter für die Fahrzeugbewertung ersetzen?

Beitragssuche

Durchsuchen Sie das DEKRA Infoportal
Suchen in:
  • Home
  • News
  • Online-Anfrage
  • Veranstaltungen
  • Filme
  • Downloads
  • Infomaterial
  • dekra.de
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum

Newsletter Anmeldung Informativ, aktuell und kostenlos

  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum
  • dekra.de
NACH OBEN NACH OBEN

Datenschutzerklärung — Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Infoportal Newsletter

Wir freuen uns, dass Sie sich für den Infoportal Newsletter anmelden. Ihre Daten werden zum Zwecke des Newsletter Versands verarbeitet. Datenschutzrechtlich „Verantwortlicher“ ist die DEKRA Automobil GmbH mit dem Sitz in Stuttgart, Handwerkstr. 15. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Für Sie besteht ein Recht beim Verantwortlichen auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 Abs.1 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, dem „Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg“. Die Kontaktdaten des DEKRA Datenschutzbeauftragten sind: konzerndatenschutz@dekra.com.
Bitte beachten Sie auch die allgemeine Datenschutzerklärung.